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Allgemeine Nutzungsbedingungen (ANB)

für die Nutzung des Nexaro HUB hub.nexaro.com der
Nexaro GmbH
Mühlenweg 17–37
D-42275 Wuppertal
– im Folgenden „NEXARO“ genannt –

1 Geltungsbereich und Definitionen 

  1. NEXARO betreibt unter der Domain hub.nexaro.com einen Online-Dienst (nachfolgend „Nexaro HUB“ genannt) zur Verwaltung und Steuerung von Nexaro Geräten.
  2. Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) gelten für die Nutzung des Nexaro HUB einschließlich sämtlicher hiermit verbundener Dienste in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils geltenden Fassung. Die Überlassung der Nexaro Geräte einschließlich der drahtlosen Anbindung über Mobilfunknetze sind nicht Gegenstand dieser ANB.
  3. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des KUNDEN gelten nicht. Dies gilt auch, wenn NEXARO diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
  4. „KUNDEN“ sind Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer ist danach jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Das NEXARO Angebot richtet sich ausdrücklich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
  5. ENDKUNDEN sind Unternehmer, die die Produkte und Dienstleistungen für eigene betriebliche Zwecke nutzen.
  6. Diese ANB können in der jeweils geltenden Fassung hier abgerufen und gespeichert werden.

2 Änderungen

  1. NEXARO behält sich vor, diese ANB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. In diesem Fall wird NEXARO die KUNDEN unterrichten und, soweit erforderlich, über etwaig wesentliche  Änderungen in geeigneter Form ergänzend informieren.
  2. Die geänderten ANB werden spätestens 30 Tage vor dem vorgesehenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens veröffentlicht und dem KUNDEN mitteilen. Die Änderungen werden wirksam,
    1. wenn der KUNDE nicht vor dem vorgesehenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen den ANB widerspricht und der KUNDE in der Änderungsmitteilung ausdrücklich darüber informiert wurde, dass ein unterlassener Widerspruch dazu führt, dass der Nutzer den geänderten Nutzungsbedingungen zustimmt;
    2. wenn sie dem KUNDEN bei der Nutzung des Nexaro HUB angezeigt wurden und der KUNDE den Änderungen aktiv zustimmt.
  3. NEXARO ist im Fall eines Widerspruchs des KUNDEN gegen Änderungen der ANB berechtigt, das Nutzungsverhältnis mit dem KUNDEN mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende zu kündigen.

3 Zustandekommen des Nutzungsverhältnisses

  1. Vertragspartner des KUNDEN ist NEXARO. Der KUNDE ist verpflichtet, bei Vertragsschluss einen Nachweis über seine Unternehmereigenschaft zu erbringen.
  2. Der KUNDE ist verpflichtet, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsschlusses übermittelten Daten vollständig und richtig sind. Während der Laufzeit des Nutzungsverhältnisses eintretende Änderungen hat der KUNDE unverzüglich mitzuteilen.
  3. Der KUNDE kann zwischen den jeweils aktuellen Lizenzen wählen. Die Bestellung erfolgt durch einen Klick auf den Button „Registrieren" und stellt ein verbindliches Angebot des KUNDEN an NEXARO zum Vertragsschluss dar. Vor dem Klick auf den Button kann der KUNDE seine Angaben und die Wahl der Lizenz überprüfen und gegebenenfalls korrigieren. Die vertraglichen Grundlagen einschließlich dieser ANB können vor Abgabe der Bestellung aufgerufen und gespeichert werden. Der KUNDE muss bei Abgabe der Bestellung den im Zeitpunkt der Aufgabe der Bestellung jeweils gültigen ANB sowie allen Erklärungen und Vereinbarungen, auf die darin Bezug genommen wird, zustimmen. Mit der Zustimmung bestätigt der KUNDE seine Kenntnisnahme und uneingeschränkte Anerkennung des Inhalts dieser ANB.
  4. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich mit ENDKUNDEN im Sinne der Ziffer 1.2f. dieser ANB. Mit der Abgabe seiner Bestellung bestätigt der KUNDE, volljährig und nach geltendem Recht dazu berechtigt zu sein, Verträge für den KUNDEN abzuschließen und im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit als Unternehmer zu handeln. NEXARO behält sich vor, die Endkundeneigenschaft und die Bonität des KUNDEN durch entsprechende Maßnahmen zu überprüfen.
  5. Der KUNDE erhält von NEXARO eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung und die Erstellung des Kundenkontos bestätigt. Diese Bestätigung stellt grundsätzlich noch keine Annahme des Angebots durch NEXARO dar. Der Vertragsschluss erfolgt durch gesonderte Auftragsbestätigung, spätestens jedoch, wenn der KUNDE Zugriff auf sein aktives Kundenkonto im Nexaro HUB erhält.
  6. Ein Anspruch auf Vertragsschluss des KUNDEN besteht nicht. NEXARO behält sich insbesondere vor, im Falle fehlender Endkundeneigenschaft oder negativer Bonitätsauskunft den Vertrag nicht anzunehmen. Darüber wird NEXARO den KUNDEN unterrichten.
  7. Die Vertragssprache ist Deutsch oder Englisch.

4 Kundenkonto und Lizenzmodell; Änderungen der Lizenz

  1. NEXARO stellt dem KUNDEN die Dienste und Funktionalitäten des Nexaro HUB ausschließlich für bestimmte geographische Gebiete (nachfolgend Vertragsgebiet genannt) bereit. Eine aktuelle Liste dieser Länder ist hier abrufbar. Das Vertragsgebiet bestimmt sich nach der Region, in der der KUNDE seinen Sitz hat.
  2. Der KUNDE kann zwischen den verfügbaren Lizenzen des Lizenzmodells im Rahmen des Vertragsschlusses wählen. Diesbezüglich gelten die nachfolgenden Bedingungen:
    1. Für eine Nutzung des Nexaro HUB in mehreren Vertragsgebieten ist für jedes Vertragsgebiet ein gesondertes Nutzungsverhältnis abzuschließen.
    2. Die Aktivierung und die Nutzung von NEXARO Geräten mit einem Kundenkonto ist nur zulässig, wenn sich das jeweilige Gerät im Vertragsgebiet befindet.
    3. Jeder KUNDE darf nur über ein Pro.Single Kundenkonto je Vertragsgebiet verfügen.
    4. Der KUNDE kann im Rahmen der Pro.Multi Kundenkontos weitere Nutzer hinzufügen. Der KUNDE bleibt jedoch für sämtliche Aktivitäten im Rahmen des Kundenkontos verantwortlich.
  3. Kundenkonten sind nur mit vorheriger Zustimmung von NEXARO auf Dritte übertragbar.
  4. Ein Wechsel der Lizenz im Rahmen des aktuellen Lizenzmodells ist mit vorheriger Zustimmung von NEXARO möglich. Der Wechsel zu einer anderen Lizenz setzt den Abschluss eines entsprechenden Nutzungsverhältnisses und die erneute Einrichtung des Kundenkontos nebst Aktivierung der Geräte voraus.

5 Entgelte und Zahlungsmodalitäten, Zurückbehaltung und Aufrechnung

  1. Bei den zu den Lizenzen dargestellten Entgelten handelt es sich um monatliche Nettopreise für die Aktivierung und die damit verbundene Nutzungsmöglichkeit je Gerät. Die Abrechnung erfolgt je Kalendermonat. Erfolgt die Aktivierung bzw. Deaktivierung eines Geräts während eines laufenden Kalendermonats, erfolgt die Berechnung entsprechend zeitanteilig auf Basis eines 31-Tage-Monats.
  2. Sofern der KUNDE ein Nexaro Gerät hinzufügt, welches er in Kombination mit einer Pro.Multi-Lizenz (im sog. Nexaro Bundle) erworben hat, werden ab Aktivierung des Geräts für den vorgesehenen Zeitraum für dieses Gerät keine zusätzlichen Entgelte erhoben.
  3. Entgelte werden monatlich in Rechnung gestellt und sind mit Zugang der Rechnung fällig und binnen 30 Tagen zu zahlen. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der KUNDE in Zahlungsverzug.
  4. Im Falle des Zahlungsverzug ist NEXARO berechtigt,
    1. für jede Mahnung eine Pauschale in Höhe von EUR 7,50 zu berechnen. Dem KUNDEN bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. NEXARO behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
    2. Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
      Bei Zahlungsverzug in nicht unerheblicher Höhe ist NEXARO berechtigt, die Leistungen ganz oder teilweise vorübergehend zu sperren. Der KUNDE bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen. Die Geltendmachung weitere Ansprüche wegen Zahlungsverzugs behält sich NEXARO vor.
  5. Der Rechnungsversand innerhalb der EU kann nach Wahl von NEXARO auf dem Postweg oder per E-Mail erfolgen. Der KUNDE stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem KUNDEN per E-Mail im PDF-Format übersandt.
  6. Der KUNDE wird jede Rechnung auf ihre Richtigkeit hin prüfen und mögliche Einwendungen binnen 8 Wochen nach Rechnungserhalt erheben. Nach Fristablauf sind Einwendungen ausgeschlossen.
  7. NEXARO ist berechtigt, die Entgelte mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens 6 Wochen zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen für den KUNDEN zumutbar ist. Im Fall einer Preisänderung hat der KUNDE das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung ausschließlich auf einer Änderung von hoheitlich auferlegten Steuern, Gebühren, Abgaben und Beiträgen beruht oder sich zu Gunsten des Kunden auswirkt. Der KUNDE wird in der Änderungsmitteilung auf sein Kündigungsrecht gesondert hingewiesen.
  8. Dem KUNDEN stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Etwaige Mängelrechte des KUNDEN bleiben unberührt.

6 Bestimmungsgemäße Nutzung

  1. Die bestimmungsgemäße Nutzung des Nexaro HUB setzt einen Internetzugang des KUNDEN und ein Nexaro Gerät mit jeweils aktueller Firmware voraus. Der Funktionsumfang der Dienste und Funktionalitäten sowie die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung (Systemvoraussetzungen) sind abschließend auf den Seiten unter nexaro.com spezifiziert. Sonstige Angaben oder Anforderungen legen Art und Umfang der Dienste und Funktionalitäten nur fest, wenn die Vertragspartner dies ausdrücklich vereinbaren.
  2. Die Nutzung des vollständigen Funktionsumfangs des Nexaro HUB setzt die Aktivierung (Pairing) eines Nexaro Geräts über das Kundenkonto voraus, wodurch je nach Lizenz Kosten entstehen können. Der KUNDE und ggfs. dessen Nutzer können aktivierte Nexaro Geräte jederzeit über das Kundenkonto deaktivieren (Unpairing). Zur Nutzung des vollen Funktionsumfangs ist jedoch die Aktivierung mindestens eines Geräts notwendig.
  3. NEXARO stellt dem KUNDEN über das Nexaro HUB Softwareaktualisierungen, die für den Betrieb des Geräts, auch in Verbindung mit dem Nexaro HUB erforderlich sind, zur Verfügung.
  4. NEXARO kann den Nexaro HUB jederzeit weiterentwickeln und einzelne Dienste oder Funktionalitäten hinzufügen, ändern oder entfernen, soweit solche Änderungen für den KUNDEN zumutbar sind oder NEXARO aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist. Ein Anspruch auf Beibehaltung eines bestimmten Funktionsumfangs besteht nicht. Änderungen werden dem KUNDEN in angemessenen Zeitraum, spätestens jedoch vier Wochen vor ihrer Umsetzung angezeigt.

7 Technische Bereitstellung

  1. NEXARO stellt dem KUNDEN während der Laufzeit des Nutzungsverhältnisses den Zugang zum Nexaro HUB und den darauf bereitgestellten Diensten und Funktionalitäten mit einer Verfügbarkeit von 95% pro Kalenderjahr zur Verfügung.
  2. Die Nutzung bestimmter Dienste und Funktionalitäten setzt die Anbindung von Nexaro Geräten voraus. Die Anbindung erfolgt über das integrierte Kommunikationssystem und Kommunikationsnetzwerke, die mit dem Nexaro HUB kommunizieren, aber nicht von NEXARO betrieben werden und nicht Gegenstand des Nutzungsverhältnisses sind. Die Anbindung an das Nexaro HUB kann daher von Zeit zu Zeit nicht verfügbar sein und/oder durch physische Gegebenheiten, Standorte der Geräte, atmosphärischen Bedingungen oder aufgrund anderer Störungsursachen, die nicht im Einflussbereich der NEXARO liegen, beeinträchtigt sein.
  3. NEXARO ist berechtigt, den Nexaro HUB oder einzelne Dienste zum Zwecke der Wartung vorübergehend abzuschalten („geplante Wartungszeiten“). NEXARO wird den KUNDEN rechtzeitig im Voraus über geplante Wartungszeiten informieren.
  4. NEXARO kann die Erreichbarkeit des Nexaro HUB ganz oder teilweise deaktivieren, um die Sicherheit, Integrität und Stabilität des Gesamtsystems zu gewährleisten, wenn äußere Umstände dies erfordern.
  5. Nichtverfügbarkeit nach Ziffer 7.1 liegt nicht vor, wenn der Zugang zum Nexaro HUB aufgrund von geplanten Wartungszeiten oder sonstigen Wartungsmaßnahmen, über die der KUNDE wenigstens 8 Stunden vorher per E-Mail informiert worden ist, gestört oder nicht erreichbar ist. Entsprechendes gilt bei Deaktivierung zur Gewährleistung der Sicherheit, Integrität und Stabilität des Gesamtsystems, schuldhafter Verursachung durch den KUNDEN oder Dritte, Verursachung durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbare, unvermeidbare und von NEXARO nicht zu vertretende Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art bei NEXARO, bei von NEXARO beauftragten Dritten oder bei deren Lieferanten, aufgrund von Epidemien, behördlichen Anordnungen).

8 Nutzungsrechte

  1. NEXARO räumt dem KUNDEN ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares, zeitlich auf die Laufzeit des Nutzungsverhältnisses beschränktes Recht ein, die gegenständlichen Dienste und Funktionalitäten des Nexaro HUB bestimmungsgemäß zu nutzen.
  2. Unbeschadet der bestimmungsgemäßen Nutzung von Kundenkonten im Rahmen des Lizenzmodells ist der KUNDE zur Einräumung von Nutzungsrechten an den Diensten und Funktionalitäten gegenüber Dritten nicht berechtigt.
  3. Sämtliche Rechte an den vom KUNDEN im Rahmen der Nutzung des Nexaro HUB bereitgestellten Informationen und Daten verbleiben beim KUNDEN. Soweit dies für die Durchführung des Nutzungsverhältnisses, den sicheren Betrieb oder die Weiterentwicklung des Nexaro HUB und Produkten von NEXARO erforderlich ist, ist NEXARO berechtigt, die Informationen und Daten zu diesen Zwecken zu nutzen, insbesondere zu speichern, zu analysieren und zu vervielfältigen sowie Änderungen an der Struktur der Daten und dem Datenformat vorzunehmen.

9 Pflichten des KUNDEN

  1. Der KUNDE wird alle Pflichten erfüllen und Obliegenheiten nachkommen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Nutzungsverhältnisses erforderlich sind. Der KUNDE ist insbesondere verpflichtet,
    1. die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen geheim zu halten, vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Daten sind vom KUNDEN und dessen Nutzern durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu schützen. Der KUNDE wird NEXARO unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter unbefugten Personen bekannt gegeben wurden;
    2. durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Nexaro Geräte nur durch entsprechend berechtigte Nutzer zum Kundenkonto hinzugefügt oder davon entfernt werden;
    3. nur solche Nexaro Geräte über ein Kundenkonto zu verwalten, die sich während der Laufzeit des Nutzungsverhältnisses im Vertragsgebiet befinden;
    4. etwaige Fehler oder Störungen der NEXARO unverzüglich unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung bzw. Reproduzierbarkeit zweckdienlichen Informationen anzuzeigen;
    5. im Rahmen der Nutzung des Nexaro HUB sicherzustellen, dass keine rechtswidrigen Inhalte gespeichert werden, Rechte Dritter nicht verletzt und datenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten werden;
    6. alle im Nexaro HUB gespeicherten Daten und Informationen, die er zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung oder zu anderen Zwecken aktuell oder künftig benötigt oder benötigen könnte, auf einem eigenen Speichermedium zu sichern und aufzubewahren;
    7. sicherzustellen, dass die von ihm verwalteten Nutzer über den Inhalt der ANB und die Pflichten des KUNDEN unterrichtet werden und diese beachten;
    8. von NEXARO bereitgestellte Aktualisierungen der Gerätesoftware für aktivierte Geräte innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu installieren.
  2. Der KUNDE ist verpflichtet, alle Handlungen zu unterlassen, die den sicheren Betrieb des Nexaro HUB und der technischen Infrastruktur gefährden oder über eine bestimmungsgemäße Nutzung hinausgehen. Er ist insbesondere verpflichtet, es zu unterlassen,
    1. Viren oder andere Technologien zu verbreiten, die die Dienste oder die Interessen Dritter beeinträchtigen können;
    2. die technische Infrastruktur einer übermäßigen Belastung auszusetzen oder auf andere Weise den Betrieb des Nexaro HUB zu stören oder zu gefährden;
    3. Maßnahmen zu umgehen, die dazu dienen, den Zugriff auf die Plattform und deren Inhalte zu verhindern oder zu beschränken.

10 Melde- und Abhilfeverfahren für fremde Inhalte

  1. Inhalte von Nutzern (fremde Inhalte) können entfernt oder gesperrt werden, wenn sie rechtswidrig sind oder gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen oder NEXARO aus sonstigen Gründen rechtlich zur Entfernung berechtigt oder verpflichtet ist.
  2. Im Rahmen eines Melde- und Abhilfeverfahrens prüft NEXARO auf Hinweis von Dritten fremde Inhalte. Die Prüfung im Sinne der Ziffer 10.1 erfolgt für den Einzelfall und in nicht automatisierter Weise. Entsprechendes gilt, wenn NEXARO sonst Kenntnis in Bezug auf fremde Inhalte erlangt. Hinweisgebern wird der Eingang Ihrer Meldung elektronisch bestätigt, soweit NEXARO die elektronischen Kontaktdaten bekannt sind.
  3. Stellt NEXARO nach Prüfung fest, dass ein fremder Inhalt rechtswidrig ist und/oder gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt, entfernt oder sperrt NEXARO den jeweiligen Inhalt.
  4. Stellt ein Nutzer häufig und offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereit, behält sich NEXARO vor, das Konto des Nutzers nach vorheriger Warnung auszusetzen oder zu schließen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  5. Über Art und Umfang der Maßnahmen, die nach Ziff. 10.3 und/oder 10.4 getroffen werden, wird der betroffene Nutzer rechtzeitig nebst Begründung informiert, soweit NEXARO die elektronischen Kontaktangaben bekannt sind. Die Möglichkeit, eine gerichtliche Überprüfung der Maßnahmen anzustrengen, bleibt unberührt.
  6. Über die abschließende Entscheidung wird der Hinweisgeber elektronisch informiert, soweit NEXARO die elektronischen Kontaktdaten bekannt sind.
  7. Erhält NEXARO Kenntnis von Inhalten, die den Verdacht einer Straftat begründen, behält sich NEXARO vor, die einschlägigen Informationen unverzüglich an die zuständigen Behörden weiterzuleiten.

11 Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden durch NEXARO im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten durch NEXARO sind in den Datenschutzhinweisen enthalten. Diese sind jederzeit unter www.nexaro.com/policies/privacy-policy abrufbar.
  2. Soweit NEXARO im Rahmen der Nutzung des Nexaro HUB personenbezogenen Daten im Auftrag des KUNDEN verarbeitet, gelten ergänzend die Bestimmungen der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung unter www.nexaro.com/pages/dpa-nexaro-hub. Diese sind in der zum Zeitpunkt des Abschlusses der Nutzungsvereinbarung gültigen Fassung Bestandteil der Nutzungsvereinbarung mit dem KUNDEN.

12 Laufzeit und Kündigung

  1. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zustandekommen des Nutzungsverhältnisses und läuft auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  2. Die Nutzungsvereinbarung kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, nicht jedoch vor Ablauf einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit. Der Kündigungserklärung des KUNDEN steht es gleich, wenn der KUNDE sein Kundenkonto über die entsprechende Funktion löscht.
  3. Haben die Parteien eine bestimmte Vertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um 12 Monate (Verlängerungslaufzeit), wenn das Nutzungsverhältnis nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. Verlängerungslaufzeit gekündigt wird.
  4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund besteht für NEXARO insbesondere dann, wenn
    1. der KUNDE sich mit der Vergütung für mehr als zwei Monate in Zahlungsverzug befindet;
    2. der KUNDE gegen wesentliche Bestimmungen der ANB (insbesondere Ziffern 3.1, 3.2, 4.2.1, 8.2, 9.1, 9.2) schuldhaft verstößt und den Verstoß nicht innerhalb angemessener Frist abstellt;
    3. durch den KUNDEN oder durch Gläubiger das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des KUNDEN beantragt ist, ein solches Verfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. Nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens darf NEXARO jedoch nicht wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Vergütung, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist, oder wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kündigen.
  5. Kündigungen bedürfen der Textform.
  6. NEXARO ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsverhältnis auf einen oder mehrere Dritte zu übertragen (Vertragsübernahme). Eine Vertragsübernahme und den Zeitpunkt der Vertragsübernahme wird NEXARO dem KUNDEN mitteilen. Der KUNDE ist im Falle der Vertragsübernahme berechtigt, das Nutzungsverhältnis innerhalb einer Frist von 10 Werktagen ab Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt der Vertragsübernahme zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).

13 Folgen bei Vertragsbeendigung

  1. Im Falle der Beendigung der Nutzungsvereinbarung wird NEXARO dem KUNDEN auf Verlangen die Daten, die Gegenstand einer Auftragsverarbeitung waren, gegen Erstattung des damit verbundenen Aufwands auf einem dauerhaft lesbaren mobilen Datenträger oder zum Download zur Verfügung stellen.
  2. Die gespeicherten Daten werden 30 Tage nach der Herausgabe der Daten an den KUNDEN, spätestens jedoch 6 Monate nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses gelöscht.

14 Störungsbeseitigung

  1. NEXARO übernimmt die Gewähr, dass das Nexaro HUB und die damit verbundenen Dienste nicht mit Störungen behaftet sind, die die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit ist jedoch unbeachtlich. Eine solche liegt vor, wenn die Verfügbarkeit oder die Nutzung der Dienste ohne oder mit unwesentlichen Einschränkungen möglich ist.
  2. Im Falle von Störungen der Bereitstellung des Nexaro HUB wird NEXARO die notwendigen Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen.
  3. Schließt NEXARO die Störungsbeseitigung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Kenntniserlangung erfolgreich ab, kann der KUNDE eine Frist setzen. Nach Ablauf der Frist kann der KUNDE eine angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen oder die Nutzungsvereinbarung kündigen. Ist der Mangel von NEXARO zu vertreten, kann der KUNDE – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – neben dem Recht zur Kündigung Schadensersatz verlangen. Die Regelungen in Ziffer 15 bleiben unberührt.

15 Haftung

  1. NEXARO haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist seitens Nexaro beruhen. Darüber hinaus haftet NEXARO uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.
  2. Für Schäden, die nicht von Ziffer 14.1 erfasst werden und die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet NEXARO nur, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung von NEXARO auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.
  3. Die Einschränkungen nach Ziffern 14.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der NEXARO.
  4. Eine verschuldensunabhängige Haftung von NEXARO nach § 536a Abs. 1, 1. BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.

16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Das Vertragsverhältnis zwischen NEXARO und dem KUNDEN unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Ist der KUNDE Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von NEXARO. Das gilt auch für den Fall, dass der KUNDE, der Unternehmer ist, keinen allgemeinen Gerichtstand in Deutschland hat. NEXARO ist jedoch berechtigt, den KUNDEN auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
Stand: 18.01.2024