Nexaro - Herstellergarantie
Die nachstehenden Garantiebedingungen für die Nexaro Herstellergarantie bestimmen die Voraussetzungen und den Umfang der Nexaro Garantieleistung. Die gesetzlichen Rechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer bei Mängeln werden dadurch nicht berührt. Diese kann der Käufer unbeschadet der Herstellergarantie unentgeltlich in Anspruch nehmen. In Ergänzung dazu leistet Nexaro gegenüber Endkunden für Nexaro Geräte eine Herstellergarantie nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen:
1 Allgemeines
- Garantiegeber nach Maßgabe dieser Garantiebedingungen ist die Nexaro GmbH, Blombacher Bach 3, 42287 Wuppertal (nachfolgend auch Nexaro genannt).
- Garantienehmer können ausschließlich Käufer von Nexaro Reinigungsrobotern (nachfolgend Geräte genannt) sein, welche ein Gerät von Nexaro oder von einem von Nexaro autorisierten Händler innerhalb der Europäischen Union zur eigenen Verwendung (kein Wiederverkauf) erworben haben.
- Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers werden durch diese Garantie weder berührt noch eingeschränkt.
2 Herstellergarantie, Garantiezeitraum
- Nexaro gewährt dem Garantienehmer beim Kauf von einem Nexaro Gerät eine Herstellergarantie nach Maßgabe dieser Garantiebedingungen, sofern das Gerät bei Übergabe an den Garantienehmer keinen Material-, Software oder Produktionsfehler aufweist.
- Die Herstellergarantie gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Rechnungsdatum. Für die Dauer der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Herstellergarantie erfolgt keine Verlängerung des Garantiezeitraums. Garantieleistungen bewirken weder eine Hemmung noch einen Neubeginn des Garantiezeitraums.
- Die Herstellergarantie ist nicht auf andere Geräte übertragbar. Im Falle der Weiterveräußerung des Geräts an einen Dritten kann auch der künftige Eigentümer des Geräts die ursprüngliche Garantieleistung in Anspruch nehmen.
3 Voraussetzungen und Ausschlüsse
Ansprüche aus dieser Herstellergarantie bestehen nicht, wenn
- ein Fehler des Geräts auf gebrauchsbedingtem oder natürlichem Verschleiß beruht;
- das Gerät Merkmale aufweist, die auf Unfälle, bestimmungswidrigen Gebrauch, unsachgemäße Pflege oder Wartung, Veränderung der Hard- oder Software oder Reparaturen oder sonstige Eingriffe durch von Nexaro nicht autorisierte Dritte schließen lassen;
- in das Gerät von Nexaro nicht autorisierte Ersatzteile eingebaut wurden oder nicht autorisiertes Zubehör genutzt wurde;
- die Seriennummer des Geräts entfernt oder unkenntlich gemacht wurde;
- das Gerät ohne vorherige Zustimmung von Nexaro außerhalb der Europäischen Union verbracht wurde;
- das Gerät ohne vorherige Zustimmung von Nexaro auf den Markt der Europäischen Union eingeführt wurde.
4 Geltendmachung von Garantieansprüchen
- Garantieansprüche müssen innerhalb des Garantiezeitraums gegenüber Nexaro geltend gemacht werden.
- Der Garantienehmer muss den Garantiezeitraum durch Vorlage einer Rechnung nebst Rechnungsdatum und Seriennummer gegenüber Nexaro nachweisen.
- Zur Geltendmachung von Garantiefällen wenden Sie sich an den Nexaro Kundensupport unter nexaro.com/contact.
5 Leistungen im Garantiefall
- Im Garantiefall wird Nexaro den Mangel durch Reparatur oder Austausch der betreffenden Teile oder durch Lieferung eines Ersatzgeräts beheben. Das Wahlrecht zur Art der Garantieleistung liegt bei Nexaro. Eine Ersatzlieferung kann auch durch Lieferung eines baugleichen Gebrauchtgeräts erfolgen. Ausgetauschte Teile oder Geräte gehen in das Eigentum der Nexaro über.
- Der Garantienehmer muss das Gerät im Garantiefall zu Nexaro senden. Die Kosten der Einsendung und Rücksendung des Produkts übernimmt Nexaro im räumlichen Geltungsbereich der Garantie, sofern der Garantienehmer für die Einsendung das von Nexaro bestimmte und ihm genannte Frachtunternehmen sowie das zur Verfügung gestellte Retourenlabel nutzt. Entstehen dem Garantienehmer Kosten, weil er von diesen Vorgaben abweicht, kommt Nexaro für solche Kosten nicht auf.
- Weitergehende oder andere als die vorstehend genannten Ansprüche stehen dem Garantienehmer aus dieser Herstellergarantie nicht zu.
6 Darlegungs- und Beweislast
Die Darlegungs- und Beweislast bezüglich des Vorliegens eines Garantiefalls liegt beim Garantienehmer. Es wird nicht vermutet, dass während des Garantiezeitraums auftretende Mängel bereits bei Gefahrübergang oder während der gesamten bisherigen Garantiezeit bestanden.
7 Anwendbares Recht; Gerichtsstand
- Diese Garantiebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Garantienehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Garantieverhältnis der Geschäftssitz von Nexaro. Das gilt auch für den Fall, dass der Garantienehmer, der Unternehmer ist, keinen allgemeinen Gerichtstand in Deutschland hat. Nexaro ist jedoch berechtigt, den Garantienehmer auch an dessen Geschäftssitz zu verklagen.
Stand: Februar 2026